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Schwarz-blaue Kunstpolitik als Politik der Desinformation Das Kunstsstaatsekretariat verschärft den Kulturkampf gegen Public Netbase t0
In der aktuellen Ausgabe des FORMAT (10/01) ist auf Seite 27 davon zu lesen, dass in einem internen Papier der Kunstsektion des Bundeskanzleramts schwere Vorwürfe gegen die Internet-Kulturplattform Public Netbase t0 erhoben werden. Damit wird seitens des Kunststaatssekretariats unter der Verantwortung von Franz Morak eine Politik der gezielten Desinformation fortgesetzt, die versucht, die Öffentlichkeit über wahre Sachverhalte hinweg zu täuschen. Nicht ganz zufällig wird damit unmittelbar vor den Wiener Wahlen der seit nunmehr einem Jahr andauernde schwarz-blaue Kulturkampf gegen die international renommierte Kunstinstitution im Wiener Museumsquartier verschärft.
Ganz offensichtlich hat das Kunststaatssekretariat dem FORMAT die Falschmeldung weiter gereicht, dass die Wirtschaftsprüfung durch die KPMG Austria GesmbH. keine Klarheit über die Mittelverwendung zu den von Public Netbase t0 abgewickelten Projekten gebracht habe. Staatsekretär Franz Morak hat offensichtlich reichlich Kunstförderungsgeld für die Auftragserteilung an die Wirtschaftstreuhänderkanzlei aufgewandt, allerdings nicht annähernd soviel Aufmerksamkeit der Lektüre des Prüfungsendberichtes gewidmet.
Dieser Prüfbericht liegt seit 24. November 2000 vor und hält eindeutig fest: "Hinsichtlich der satzungsmäßigen und dem Förderzweck entsprechenden Verwendung der Einnahmen haben sich formal keine Beanstandungen ergeben. Die von uns untersuchten Projektabrechnungen enthielten keine Ausgaben, die offensichtlich und in der formalen Zuordnung nicht in Zusammenhang mit den entsprechenden Projekten stehen."
Nicht weniger absurd erscheint das Argument, dass Public Netbase t0 entgegen den vorgegebenen Förderrichtlinien doppelte Subventionen kassiert habe. Dieser Vorwurf war keineswegs Gegenstand einer Beanstandung durch die KPMG. Ebenso wenig wurde diese Kritik bisher seitens der Kunstsektion vorgebracht, die Public Netbase t0 alljährlich eine formal korrekte und zweckgemäße Widmung der Fördermittel bescheinigte. Damit ist der eindeutige Nachweis erbracht, dass die Verwendung der Fördermittel durchgehend den Bestimmungen des Kunstförderungsgesetzes 1988 entsprochen hat, wonach Förderungsansuchen Angaben darüber zu enthalten haben, ob der Förderungswerber für dasselbe Vorhaben bei einem anderen Organ des Bundes oder einem anderen Rechtsträger um Gewährung von Förderungsmitteln angesucht hat oder ansuchen will.(Kunstförderungsgesetz 1988, §4 Abs.3)
Als besonders haarsträubend erweist sich zuletzt der Hinweis, dass die zuständigen Mitglieder des Fachbeirats für Medienkunst Kritik dahingehend geäußert hätten, die Förderungswidmung "Kunst im Internet" sei von Public Netbase t0 verfehlt worden. An dieser Stelle ist daran zu erinnern, dass dieser Beirat bereits im Frühjahr letzten Jahres sehr deutlich gegen die Schikanepolitik des Kunststaatssekretariats Stellung bezogen hat. An die Adresse von Staatssekretär Franz Morak wurde damals die einhellige Auffassung übermittelt: "Initiativen wie 'Public Netbase', die sich mit neuen elektronischen Kommunikations- und Kunstformen auseinander setzen, sind nach Ansicht des Beirats auch in Hinkunft ein unentbehrlicher Bestandteil an der Schnittstelle von Technologie, Gesellschaft, Kunst und Kultur." (APA-Meldung vom 30. Mai 2000)
Zu den Vorwürfen des Kunststaatssekretariats gegen Public Netbase t0 nahm aus aktuellem Anlass auch der Medienkunst-Aktivist Winfried Ritsch Stellung, der als Vorstandsmitglied der Grazer Netzkulturinitiative mur.at (http://www.mur.at/) von Franz Morak im Februar 2001 als neues Mitglied in den Medienbeirat berufen wurde. "Ich finde die Kritik im Artikel des FORMAT vom 5. März 2001 insofern nicht zutreffend, als Public Netbase t0 in der österreichischen Netzkultur eine Stellung eingenommen hat, die nicht nur eine große internationale Beachtung findet, sondern wodurch die Netzkunst in Österreich insgesamt in ihrer Zukunftsentwicklung profitiert. Diese Haltung zu Public Netbase t0 wurde sowohl von mur.at als auch von anderen Netzkulturinitiativen Österreichs, die sich im konsortium.Netz.kultur (http://www.netzkultur.at/) zusammengeschlossen haben, in letzer Zeit mehrfach zum Ausdruck gebracht."
Was allerdings in der aktuellen Ausgabe des FORMAT nicht in Erfahrung zu bringen ist, ist die Antwort auf die Frage: Wann gibt es endlich eine Entscheidung über die Bundesförderung von Public Netbase t0 für das Jahr 2000?
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2024 Netbase t0 | | |
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