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  Nike-Platz: Erster Erfolg für Freiheit der Kunst!

Gericht entscheidet vorläufig für internationales Kunstprojekt

Die internationale Sportartikelfirma Nike will die von Public Netbase gemeinsam mit der renommierten Gruppe 0100101110101101.ORG errichtete Rauminstallation "nikeground - rethinking space" verbieten lassen. Nun hat das Handelsgericht Wien eine erste wichtige Entscheidung getroffen.

Ungeachtet des Umstands, dass hier ein künstlerisches Werk verboten werden soll, hat das Handelsgericht den Antrag des Konzerns auf einstweilige Verfügung zurück gewiesen. Der Grund dafür: Die Klage gegen Public Netbase wird im Namen von Nike International geführt. Das Unternehmen hat seinen Sitz somit offiziell in den USA, weswegen eine Prozesskostensicherstellung für den Falle eines Richterspruches zu Gunsten von Public Netbase zu hinterlegen gewesen wäre.

Public Netbase wird in dieser Rechtsangelegenheit von Mag. Michael Pilz vertreten, der - neben des Hervorstreichens der künstlerischen Ausrichtung der Installation - in seiner Klagebeantwortung auf den schwerwiegenden Formfehler hingewiesen hat. "Für das Projekt ist das ein wichtiger Erfolg", erklärt Public Netbase-Leiter Konrad Becker. Der Rechtsstreit mit Nike geht somit in eine weitere Runde. Und: Die Installation am Karlsplatz kann bis zum Abbau am 28. Oktober unbeeinträchtigt bestehen bleiben. "Diese Entscheidung des Gerichts bestärkt uns jedenfalls darin, in weiterer Folge umso selbstbewusster die künstlerische Freiheit vor der Rücksichtslosigkeit großer Konzerne in Schutz zu nehmen", so Konrad Becker abschließend.

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