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Nike-Platz: Erster Erfolg für Freiheit der Kunst! Gericht entscheidet vorläufig für internationales Kunstprojekt
Die internationale Sportartikelfirma Nike will die von Public Netbase
gemeinsam mit der renommierten Gruppe 0100101110101101.ORG errichtete
Rauminstallation "nikeground - rethinking space" verbieten lassen. Nun
hat das Handelsgericht Wien eine erste wichtige Entscheidung getroffen.
Ungeachtet des Umstands, dass hier ein künstlerisches Werk verboten
werden soll, hat das Handelsgericht den Antrag des Konzerns auf
einstweilige Verfügung zurück gewiesen. Der Grund dafür: Die Klage gegen
Public Netbase wird im Namen von Nike International geführt. Das
Unternehmen hat seinen Sitz somit offiziell in den USA, weswegen eine
Prozesskostensicherstellung für den Falle eines Richterspruches zu
Gunsten von Public Netbase zu hinterlegen gewesen wäre.
Public Netbase wird in dieser Rechtsangelegenheit von Mag. Michael Pilz
vertreten, der - neben des Hervorstreichens der künstlerischen
Ausrichtung der Installation - in seiner Klagebeantwortung auf den
schwerwiegenden Formfehler hingewiesen hat. "Für das Projekt ist das ein
wichtiger Erfolg", erklärt Public Netbase-Leiter Konrad Becker. Der
Rechtsstreit mit Nike geht somit in eine weitere Runde. Und: Die
Installation am Karlsplatz kann bis zum Abbau am 28. Oktober
unbeeinträchtigt bestehen bleiben. "Diese Entscheidung des Gerichts
bestärkt uns jedenfalls darin, in weiterer Folge umso selbstbewusster
die künstlerische Freiheit vor der Rücksichtslosigkeit großer Konzerne
in Schutz zu nehmen", so Konrad Becker abschließend.
nikeground t0.or.at/nikeground
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2024 Netbase t0 | | |
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