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  Nike-Platz: Großkonzern attackiert Freiheit der Kunst

Internationales Kunstprojekt soll gerichtlich verboten werden

Am 14. Oktober erreichte die Wiener Netzkultur-Institution Public Netbase eine Klage der Firma Nike, die das Verbot eines künstlerischen Werks anstrengt. Streitwert: 78.000 Euro.

Die Rauminstallation "nikeground - rethinking space" ist ein Gemeinschaftsprojekt von Public Netbase mit der renommierten Gruppe 0100101110101101.ORG und soll mit der möglichen Umbenennung des Wiener Karlsplatzes in Nikeplatz einen öffentlichen Nachdenkprozess anregen. Die AutorInnen verbinden dabei die künstlerische Tradition der Mythopoesis mit der neuen Kultur der Kommunikationstechnologien.

Die Vorgehensweise der internationalen Sportartikel-Firma ist in mehrerlei Hinsicht bedenklich. Im Verlaufe des Kunstprojekts wurden keinerlei Waren- oder Dienstleistungen unter dem Namen Nike angeführt. Zudem steht die Non-Profit-Organisation Public Netbase in keinerlei geschäftlicher Konkurrenzbeziehung. Von einer Verletzung von Markenrechten kann daher keine Rede sein. Viel eher stellt sich der Großkonzern gegen das in § 17 des Staatsgrundgesetzes festgeschriebene Prinzip der künstlerischen Freiheit.

Dazu Public Netbase-Leiter Konrad Becker: "Eine Firma, die unlängst selbst vor einem US-Höchstgericht wegen irreführender Werbung verurteilt wurde, will hier offensichtlich Kunstgeschichte schreiben und weltweit Strafaktionen gegen Künstler durchführen." Der künstlerisch reflektierende Umgang mit Zeichen der Alltagskultur und den symbolischen Inszenierungen der Stadt wird somit kriminalisiert. "Nike nimmt eine künstlerische Intervention zum Anlass", so Konrad Becker, "um eine mögliche Diskussion oder Kritik an globalen Entwicklungen schon im Keim zu ersticken."

Der US-amerikanische Kulturtheoretiker Timothy Druckrey beschreibt die künstlerische Bedeutung der Arbeit von 0100101110101101.ORG folgendermaßen: "Die Gruppe provoziert Fragen über 'die andere' Seite der Macht. Sie fragt nach den Voraussetzungen einer Kultur, die zunehmend reguliert wird, insbesondere aber nach Firmenidentitäten, die sich als Ersatz für den öffentlichen Raum oder als immun vor den Konsequenzen ihrer Handlungen verstehen."

Wie auch eine Aussendung eines Mitarbeiters der für Nike tätigen PR-Agentur FCB bestätigt, ist durch die Kunstaktion kaum Schaden entstanden. "Im Gegenteil: Dieses Vorgehen von Nike will der Kunst schaden. Hier soll exemplarisch die moderne künstlerische Praxis frontal attackiert werden," so Konrad Becker abschließend.
 
 
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