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Jetzt ruht die Hoffnung auf der Volksanwaltschaft Public Netbase t0 sucht Hilfe gegen die Willkür des Kunststaatssekretariats
Nachdem sich das Jahr 2000 zunehmend dem Ende neigt und der Förderungsantrag von Public Netbase t0 seitens des Kunststaatssekretariats im Bundeskanzleramt noch immer nicht beantwortet ist, hofft die renommierte Wiener Netzkultur-Institution nun auf die Volksanwaltschaft.
Schließlich wurde von Staatssekretär Morak immer in Aussicht gestellt, dass über den Förderantrag von Public Netbase t0 für das Jahr 2000 entschieden werde, sobald das Ergebnis der im Frühjahr beauftragten Wirtschaftsprüfung abgeschlossen sei. Nun liegt der Prüfbericht seit Ende September vor, eine Antwort des Kunststaatssekretärs steht aber - mittlerweile mehr als 11 Wochen später - noch immer aus.
Für Public Netbase t0 bedeutet diese Vorgehensweise jedenfalls eine folgenschwere Existenzgefährdung, weil durch einen solchen Umgang des Kunststaatssekretariats mit Antragstellern eine Situation der Unmöglichkeit von Planungen entstanden ist, die nicht nur die gesamte Organisation, die verantwortlichen Personen und das Kulturprogramm massiv gefährdet, sondern vor allem auch dem Dienstleistungsanspruch einer zeitgemäßen Administration keineswegs gerecht wird.
Nun soll die Volksanwaltschaft mit dem folgenden Hilferuf auf den Fall Public Netbase t0 aufmerksam gemacht werden, um der Willkür des Kunststaatsekretariats gegenüber der kritischen Medienkulturinitiative ein zeitgerechtes Ende zu bereiten.
++++++++++ An die Volksanwaltschaft Singerstr. 17 A-1010 Wien
Wien, 13. Dezember 2000
Betreff: Beschwerde gegen Willkür des Kunststaatssekretariats
Sehr geehrte Volksanwaltschaft, es mag Ihnen vielleicht ungewöhnlich erscheinen, dass sich in der vielgerühmten "Kulturnation Österreich" ausgerechnet eine Kunstinstitution mit einer Beschwerdeführung an Sie richtet. Auch uns erscheint dieses Vorgehen etwas kurios. Aber die Hintergründe, die Public Netbase t0 zu einem solchen Schritt bewogen haben, geben dazu ausreichenden Anlass.
Im folgenden werden wir versuchen, Ihnen unseren Sachverhalt in einer knappen und verständlichen Form darzulegen, um anschließend unsere Beschwerde gegen das Kunststaatssekretariat zu begründen.
Mit seinem Sitz im Wiener Museumsquartier hat sich Public Netbase t0 seit 1994 von einem engagierten kleinen Kulturprojekt zu einer angesehenen Medienkultur-Institutionen entwickelt, die vor allem für seine wegweisende Impulsgebung international beachtet wird. Eingebettet in ein dichtes österreichisches und europäisches Netzwerk leistet Public Netbase innovative Kulturarbeit an der Schnittstelle von Kunst und neuen Technologien. Die Institution betreibt einen non-profit-Internetprovider, ermöglicht künstlerische Praxis im elektronischen Raum und versucht Medienkompetenz zu vermitteln. Zudem ist es ihr ein großes Anliegen, zur kulturpolitischen Bewusstseinsbildung im Zusammenhang mit den gesellschaftlichen Möglichkeiten und Gefahren des Internets beizutragen.
Mit der Regierungsbildung von ÖVP und FPÖ ist Public Netbase t0 als Zentrum für Kunst, Kultur und Neue Medien in eine schwierige Situation geraten. Einerseits war Public Netbase t0 bereits im Jahre 1998 das Ziel einer politischen Hetze und Diffamierungskampagne der FPÖ, die erst vor Gericht zu unseren Gunsten gestoppt werden konnte. Andererseits sind gegenwärtig viele Netzprojekte von regierungskritischen Organisationen über den Internetserver t0 angebunden, der als Objekt des Argwohns und einer gezielten Ablehnung immer wieder ins Zentrum der politischen Auseinandersetzungen gerät. Einen Höhepunkt erfuhr diese Entwicklung, als uns am 24. Mai 2000 die Mitteilung erreichte, dass Kunststaatssekretär Franz Morak (ÖVP) die Überprüfung der bisherigen Verwendung der Bundesfördermittel von Public Netbase t0 in Hinblick auf ihren Widmungszweck durch ein privates Wirtschaftsprüfungsunternehmen (KPMG Alpentreuhand GesmbH.) in Auftrag gegeben hat. Franz Morak beruft sich auf eine angebliche Empfehlung des Beirates für Medienkunst. Dieser Beirat hat darauf umgehend reagiert und sehr deutlich in der Öffentlichkeit zurückgewiesen, dem Kunststaatssekretär jemals ein solches Vorgehen empfohlen zu haben. Dieses Gremium ist für eine solche Empfehlung gar nicht zuständig und hat diesen Willkürakt gegen Public Netbase t0 aufs Schärfste verurteilt (siehe Anhang).
Bis heute konnte Kunststaatssekretär Morak den Verdacht nicht glaubwürdig entkräften, dass mit dieser Auftragserteilung eine engagierte, kritische und zukunftsorientierte Kulturorganisation einer Schikane unterzogen werden soll. Dieser - nunmehr auch von den Medien mehrmals vorgebrachten Einschätzung - steht der Umstand gegenüber, dass die KPMG Alpentreuhand bereits Ende September 2000 ihre Überprüfungstätigkeit zu einem Abschluss brachte und in ihrem Prüfbericht sehr deutlich festgehalten hat, dass an der Finanzgebarung und der Zweckwidmung der Fördergelder keine Beanstandungen festzustellen sind (siehe Anhang).
Damit lässt sich folgendes zusammen fassen:
Public Netbase t0 stellte am 19. Oktober 1999, also zu einem Zeitpunkt, als die gegenwärtige Regierungskonstellation noch gar nicht abzusehen war, seinen Förderungsantrag an das Kunststaatssekretariat im Bundeskanzleramt, um - wie auch schon in den Jahren zuvor - für 2000 eine Finanzierung des Betriebes und der Projektaktivitäten sicher zu stellen.
Uns war stets bewusst, dass mit der späten Koalitionsbildung im Februar 2000 administrative Verfahren sich verzögern würden. Es war darüber hinaus ebenso damit zu rechnen, dass aufgrund der in ihren wahren Hintergründen sehr dubiosen Auftragserteilung einer Wirtschaftsprüfung eine Entscheidung über den Förderungsantrag für das Jahr 2000 frühestens bei Vorliegen eines Prüfberichts zu erwarten sei. Diese Verknüpfung wurde uns jedenfalls auf Anfrage im Büro von Staatssekretär Franz Morak schriftlich zugesichert (siehe Anhang).
Und dennoch: Bis heute, am 13. Dezember 2000, gibt es auf den Förderantrag 2000 keine Antwort aus dem Bundeskanzleramt, obwohl die Kernaussage des Prüfberichts der KPMG Alpentreuhand bereits am 25. September 2000 einer Aussendung der APA zu entnehmen war.
Für Public Netbase t0 bedeutet diese Vorgehensweise jedenfalls eine folgenschwere Existenzgefährdung, weil durch einen solchen Umgang des Kunststaatssekretariats mit Antragstellern eine Situation der Unmöglichkeit von Planungen entstanden ist, die nicht nur die gesamte Organisation, die verantwortlichen Personen und das Kulturprogramm massiv gefährdet, sondern vor allem auch dem Dienstleistungsanspruch einer zeitgemäßen Administration keineswegs gerecht wird.
Vor dem Hintergrund der dargestellten Sachlage wenden wir uns hilfesuchend an die Volksanwaltschaft, weil wir auf diesem Wege hoffen, dass sich im Falle von Public Netbase t0 der undurchsichtigen Willkür durch das Kunststaatssekretariat im Bundeskanzleramt ein Ende setzen lässt.
In großem Vertrauen darauf, dass in Österreich auch Institutionen im Bereich Kunst und Kultur rechtsstaatliche Sicherheit und korrekte Umgangsformen seitens der Behörden zuteil werden, verbleiben wir mit vorzüglicher Hochachtung
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